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So setzen sich die Steuereinnahmen in Deutschland zusammen

Über die Steuereinnahmen in Deutschland wird viel geredet und spekuliert. Nur selten betrachtet man die einzelnen Einnahmen getrennt und kann daraus ablesen, aus welchen Quellen die Steuern tatsächlich stammen und welchen Anteil einzelne Gruppen an der Finanzierung des Haushaltes haben. Wie sieht es nun konkret für das Jahr 2017 aus

Gemeinschaftssteuern machen den Großteil aus

Insgesamt wurden im Jahr 2017 734.513 Mrd. Euro an Steuergeldern eingenommen. Diese Summe setzt sich aus Gemeinschaftssteuern in Höhe von mehr als 500.000 Mrd. Euro, Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern sowie Zöllen zusammen. Zu den Gemeinschaftssteuern zählen Steuern, die mit dem Einkommen zu tun haben wie zum Beispiel die Lohnsteuer, die Umsatzsteuer oder die Körperschaftssteuer. Gemeinden nehmen Grundsteuern und Gewerbesteuern von den bei ihnen ansässigen Unternehmen und Immobilienbesitzern ein. Zu den Bundessteuern zählen zum Beispiel Tabaksteuer, Kfz-Steuer oder Versicherungssteuer. Landessteuern sind Erbschaftssteuer, Biersteuer oder Grunderwerbssteuer. Die Aufteilung ist zum Teil durch räumliche Zuordnungen der Steuerzahler begründet und zum Teil nach Sachgebieten geordnet. Zölle werden bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland fällig und können von Privatpersonen oder Unternehmen erhoben werden.

Bund und Gemeinden liegen fast gleich auf

Die vereinnahmten Steuern für Bund und Gemeinden sind in der Höhe insgesamt recht ähnlich. Ein sehr großer Posten ist die Energiesteuer, die im Jahr 2017 mit 41,02 Mrd. Euro angegeben wurde. Bei den Gemeindesteuern liegt die Gewerbesteuer mit 52,872 Mrd. Euro vorn. An anderen Zahlen wie zum Beispiel der Grunderwerbssteuer kann man ablesen, ob sehr viele Immobiliengeschäfte getätigt wurden. Sie wird bei jedem Verkauf einer Immobilie fällig und fließt in die Kassen des jeweiligen Bundeslandes. Unter den Gemeinschaftssteuern sind die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer die größten Posten. Diese Steuern werden von einer breiten Bevölkerungsgruppe getragen und hängen bei der Umsatzsteuer auch von der Art der verkauften Waren ab. So werden zum Beispiel Lebensmittel, Bücher, Kunst und Kultur zu einem reduzierten Umsatzsteuersatz berechnet. Einige Leistungen sind ganz von der Umsatzsteuer befreit. Für Freiberufler ist das Wissen um die Zuordnung der Umsatzsteuerklassen sehr wichtig, damit sie korrekten Rechnungen stellen und entsprechende Rücklagen bilden können.

Was tun, wenn Steuernachzahlungen anstehen?

Auch bei bester Planung kann es geschehen, dass man Steuernachzahlungen zu leisten hat und das Geld dafür nicht sofort zur Verfügung steht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn der Bescheid von Finanzamt mit einer Aufforderung zur Vorauszahlung kommt und gleichzeitig Nachzahlungen für vergangene Jahre fällig werden. Hat man sich bei der Zuordnung der Umsatzsteuer vertan und einen ermäßigten Steuersatz berechnet, obwohl der volle Steuersatz richtig gewesen wäre, kann auch das zu empfindlichen Nachzahlungen führen. Um eine kurzfristige Belastung auszugleichen, können die Unternehmer ein Darlehen beantragen. Kredite bei freiberuflicher Tätigkeit werden nicht von allen Banken gewährt. Am besten sucht man sich ein unabhängiges Vergleichsportal wie smava.de und recherchiert dort nach geeigneten Angeboten. Es gibt da zum Beispiel P2P Darlehen, die auch bei schwieriger Bonität vergeben werden können. Ein Vergleich lohnt sich nicht nur für Freiberufler, sondern auch für alle anderen Unternehmer und Privatpersonen.