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Wahl der richtigen Rechtsform für Start-ups

Die Wahl der richtigen Rechtsformen für Start-ups! Bei der Firmengründung sehen sich Start-Up Unternehmer regelmäßig mit der Frage konfrontiert, welche Rechtsform für das neue Unternehmen gewählt werden sollte. Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab, wesentliche Aspekte sind insbesondere die Anzahl der am jeweiligen Start-Up beteiligten Gesellschafter und deren angestrebtes Verhältnis innerhalb des Unternehmens, sowie die Kapitalausstattung zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung.

Das Einzelunternehmen – Hohes Haftungsrisiko für den Unternehmer

Bei der Rechtsform Einzelunternehmen übernimmt der jeweilige Unternehmer selbst die volle Verantwortung und haftet uneingeschränkt und alleine mit seinem Privatvermögen. Ebenso stammen die eingebrachten finanziellen Mittel aus dem Privatvermögen des Inhabers, der auch die Leitungsbefugnis inne hat. Der Unternehmensname enthält den Familiennamen des Unternehmers. Die finanziellen Risiken, die mit dieser Rechtsform einhergehen, ließen sich durch die Gründung einer Ein-Mann GmbH reduzieren, allerdings muss hierfür durch den Gründer das für eine GmbH obligatorische Mindestkapital aufgebracht werden.

Personengesellschaften – Alle Gesellschafter haften mir ihrem Privatvermögen

Personengesellschaften ähneln im Bezug auf das unternehmerische Risiko dem Einzelunternehmen, es handelt sich dabei um einen Verbund mehrerer Gesellschafter, von denen mindestens einer gesamtschuldnerisch für alle Verbindlichkeiten haftet. Die Gesellschaft selbst ist keine juristische Person. Eine beliebte Rechtsform bei Unternehmen kleiner bis mittlerer Größe ist dabei die Offene Handelsgesellschaft (OHG). In einer OHG sind zunächst alle Gesellschafter gleichberechtigt, prinzipiell besitzt damit jeder der Gesellschafter volle Geschäftsführungsberechtigung. Die Haftung besteht wiederum gesamtschuldnerisch und bezieht sich auf das Gesellschaftsvermögen der OHG und auch in vollem Umfang auf das Privatvermögen jedes einzelnen Gesellschafters. Dank dieses Umstands genießt diese Gesellschaftsform ein gutes Ansehen und eine hohe Kreditwürdigkeit. Ein Mindestkapital ist wie beim Einzelunternehmen nicht erforderlich.

Eine weitere Personengesellschaft ist die Kommanditgesellschaft (KG), die sich von der OHG dahingehend unterscheidet, dass die Gesellschafter verschiedenen Haftungsverhältnissen unterliegen. In dieser Gesellschaftsform gibt es Teilhafter (Kommanditisten) und voll haftende Gesellschafter (Komplementäre). Die Haftung der Kommanditisten beschränkt sich auf deren Einlage, die Haftungsverhältnisse für Komplementäre entsprechenden denen von Gesellschaftern einer OHG. Bei einer KG erfolgt die Geschäftsführung durch einen der voll haftenden Komplementäre.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft genannt) ist ein Zusammenschluss mehrerer Einzelpersonen zur Verfolgung eines gemeinschaftlichen Geschäftszwecks und damit ebenfalls eine Personengesellschaft. Das Gründungsverfahren ist ähnlich unkompliziert wie die Firmengründung im Falle eines Einzelunternehmens, alles Weitere wird in einem inneren Vertragswerk zwischen den einzelnen Gesellschaftern geregelt. Jedes Mitglied einer GbR haftet nach außen uneingeschränkt mit seinem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Stille Gesellschaften sehen die Beteiligung eines anonymen Stillen Gesellschafters, der die Firma nach außen nicht vertritt an einem Handelsgewerbe vor. Stille Gesellschafter haben einen Anteil am Geschäftsergebnis, ob dieses nun positiv oder negativ ausfällt. Die Haftung eines stillen Gesellschafters ist auf die Höhe seiner Einlage begrenzt.

Kapitalgesellschaften als Rechtsformen für Neugründungen mit höherem Kapitaleinsatz

Kapitalgesellschaften gelten im Gegensatz zu den vorstehend aufgeführten Personengesellschaften als juristischer Personen, sie besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit. Bei Kapitalgesellschaften beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf das Vermögen der Gesellschaft. Die Gesellschafter sind in der Regel nicht selbst für die Gesellschaft tätig, sondern werden durch deren gesetzlich vorgeschriebene Organe repräsentiert. Kapitalgesellschaften werden in kleine, mittlere, und große Gesellschaften unterteilt, die allesamt einer erweiterten Prüfungs- und Publizitätspflicht unterliegen, wobei für mittlere und kleine Gesellschaften Vereinfachungen hinsichtlich Art und Umfang der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse vorgesehen sind. Kapitalgesellschaften sind, im Gegensatz zu den als Zusammenschluss von Mitunternehmern gedachten Personengesellschaften, Gesellschaften von Kapitalgebern.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine häufig bei kleinen und mittelständischen Unternehmen anzutreffende Form einer Kapitalgesellschaft. Für die Gründung einer GmbH ist ein festes Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro erforderlich. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Die Geschäftsleitung kann entweder von einem oder mehreren der Gesellschafter oder von Nichtgesellschaftern wahrgenommen werden. Ein Sonderfall ist hier die sogenannte Ein-Mann GmbH, die es auch einem Einzelunternehmer ermöglicht eine GmbH zu gründen und deren Vorteile hinsichtlich der beschränkten Haftung bei gleichzeitig weitgehend uneingeschränkter Entscheidungsfreiheit in Anspruch zu nehmen.

Limited und UG (haftungsbeschränkt): Haftungsbeschränkung mit geringem Kapitaleinsatz

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Art Sondervariante der GmbH. Für die Gründung einer UG, die auch als Mini-GmbH bezeichnet wird, ist ein Stammkapital von mindestens einem Euro vorgesehen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, allerdings sind jährlich mindestens 25 Prozent des Gewinns als Rücklage in das Gesellschaftsvermögen einzubringen. Sobald mindestens 25.000 Euro an Rücklagen vorhanden sind, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden. Auch die britische Limited ist eine gängige Form der kostengünstigen Unternehmensgründung mit Haftungsbeschränkung. Die Limited ist etwa das britische Äquivalent zur deutschen GmbH und erfordert eine Postanschrift innerhalb des UK. Es ist ohne weiteres möglich, eine Limited von Deutschland aus zu betreiben, die erforderliche UK-Postadresse kann gegen Entrichtung einer jährlichen Gebühr bei einer Vielzahl von Anbietern unkompliziert und kostengünstig angemietet werden.

Aktiengesellschaften AG als Rechtsform für Start-Ups mit hohem Kapitalbedarf

Für große Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf ist die Aktiengesellschaft (AG) eine gängige Rechtsform. Der Kapitalbedarf wird über den Kapitalmarkt mit der Ausgabe von Aktien an Aktionäre gedeckt. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft, zu deren Zeitpunkt ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro vorliegen muss, müssen zudem mindestens fünf Aktionäre vorhanden sein. Die leitenden Organe der AG sind die Hauptversammlung der Aktionäre, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Die Aktiengesellschaft als Kapitalgesellschaft ist ebenso wie die GmbH eine juristische Person.

Für mittelständische Unternehmen gibt es eine Sonderform der Aktiengesellschaft, die sogenannte kleine AG. Das erforderliche Mindestkapital beträgt auch hier 50.000 Euro, die Unternehmensleitung erfolgt durch ein Mitglied des Vorstands. Ein Aufsichtsrat ist bei weniger als 500 Mitarbeitern nicht vorgesehen. Die Aktien von kleinen AGs sind nicht an der Börse handelbar.

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