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Kann man etwa Geld verdienen, ohne Abgaben und Steuern bezahlen zu müssen? Ja. Mit einem sogenannten Minijob ist es möglich, Geld ohne Abzüge zu verdienen. Aber wie empfehlenswert ist der Minijob und worin liegen die Unterschiede, wenn ein Blick auf den Nebenjob geworfen wird?

Immer mehr Deutsche suchen nach einer Nebenbeschäftigung

Die Inflation sorgt dafür, dass am Ende des Monats immer weniger Geld übrig bleibt. Zudem steigt die Angst vor den immer höher werdenden Energiekosten. Viele Deutsche haben die Sorge, dass sie sich in absehbarer Zeit die Strom- und Gasrechnungen nicht mehr leisten können. Aus diesem Grund überlegen viele Deutsche, einen Nebenjob anzunehmen, um mehr Geld zu verdienen. 

Doch ist es ratsam, einen Minijob anzunehmen oder sollte man lieber einen Nebenjob suchen? Tatsächlich gibt es ein paar Unterschiede, die nicht außer Acht gelassen werden sollten. Auch dann nicht, wenn man erst in das Berufsleben einsteigen will oder bereits ausgeschieden ist und in der Rente etwas dazuverdienen will.

Das sind die Unterschiede: Wieso es nicht egal ist, ob man einen Mini- oder Nebenjob hat

Ganz egal, ob man als Trader über Bitcoin Prime etwas Geld dazuverdient, im Supermarkt aushilft oder Flugzettel austeilt – am Ende geht es nicht darum, welche Tätigkeit wird ausgeübt, sondern um die Frage, wie viel Geld wird damit im Monat bzw. im Jahr verdient.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht besteht zwischen dem Minijob und dem Neben- bzw. Teilzeitjob kein Unterschied. Der Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung und stellt daher eine Teilzeitbeschäftigung dar. Aber Unterschiede gibt es aus sozialrechtlicher Sicht: Personen, die weniger als 520 Euro/Monat verdienen, unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Das heißt, als Minijobber muss man nur Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Aber nicht immer. Man kann sich auf Antrag befreien lassen. Auch sind Minijobber weder kranken- und pflegeversichert und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

All jene, die mehr als 520 Euro/Monat verdienen oder die Grenze von 5.400 Euro/Jahr übersteigen, müssen Sozialabgaben leisten, da sie nicht mehr in die Kategorie Minijobber fallen. Jedoch gibt es reduzierte Beiträge, wenn die Verdienstgrenze unter 1.600 Euro (ab dem Jahr 2023: 2.000 Euro) liegt. Hier spricht man vom Minijob.

Nicht immer bleibt beim Teilzeitjob mehr Geld als beim Minijob übrig

Wer bereits einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht und eine weitere Einnahmequelle sucht, ist gut beraten, sich für einen Minijob zu entscheiden. Das deshalb, weil hier eben keinerlei Sozialabgaben anfallen. Personen, die noch nicht oder bereits nicht mehr im Berufsleben stehen, dazu gehören einerseits Studierende, andererseits Rentner, können ebenfalls Überlegungen anstellen, ob der Minijob nicht mehr Vorteile als der klassische Nebenjob hätte.

Dass sich der Teilzeitjob durch mehr Arbeitsstunden finanziell mehr lohnen sollte als der Minijob, darüber sollte man nicht diskutieren. Aber tatsächlich kann es sein, dass die Steuerlast, die entsteht, am Ende nicht mehr Geld übrig lässt, als mit dem Minijob verdient wird. Aber auch wenn das Geld nicht direkt zur Verfügung steht, so hat man vorgesorgt – man ist kranken- und unfallversichert und zahlt höhere Beiträge in die Rentenversicherung. Zudem hat man auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Die Schattenseiten des Minijobs

Ist man im erwerbsfähigen Alter, so ist es aber wichtig, nicht nur Geld per Minijob zu verdienen, um eben kranken- und unfallversichert zu sein. Es gibt mehr Gründe, die dafür sprechen, dass der Minijob nicht die Haupteinnahmequelle sein sollte.

Auch dann, wenn man unter der monatlichen Verdienstgrenze von 520 Euro liegt, muss man sich bewusst sein, dass man auf lange Sicht keine finanzielle Sicherheit erwarten darf. Eine private Altersvorsorge, die aus dem monatlichen Einkommen bezahlt wird, ist bei diesem Niedriglohn einfach nicht möglich. Auch bleibt der gesetzliche Rentenanspruch, der durch den Minijob erwächst, ausgesprochen niedrig. Lässt man sich auch noch von der Rentenversicherungspflicht befreien, so besteht zudem kein Anspruch aus dieser Beschäftigung. Somit ist die Altersarmut bereits vorprogrammiert.

Des Weiteren hat der Minijobber auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld; tritt bei einer Frau eine Schwangerschaft ein, so gibt es ein einmaliges Mutterschaftsgeld in der Höhe von 210 Euro.