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Unternehmensbeteiligung: Mehr als der Besitz von Anteilen an einem Unternehmen

Eine Unternehmensbeteiligung kann auch als Kapitalbeteiligung bezeichnet werden. Immer mehr Unternehmen, darunter vor allem junge Start-ups, setzen in der Gründungsphase als auch in der Planung der Unternehmensführung in den ersten fünf Jahren auf die Unterstützung durch Unternehmensbeteiligungen. Je nach Anlagesumme, Anlagedauer und der zu erzielenden Gewinne kann der potentielle Anleger aus verschiedenen Möglichkeiten einer Unternehmensbeteiligung wählen:

Das Genussrecht: Eine Kapitalanlage vor allem für private Anleger

Das Genussrecht beinhaltet die mittel- oder langfristige Kapitalanlage mit einer Mindesthöhe von 1.000 EUR. Vor allem junge Unternehmen bieten niedrige Kapitalhöhen an, verbunden mit Zinsen zwischen 4 und 8% p.a., bei einer Laufzeit von 3 bis 12 Jahren. Das Genussrecht kann neben dem Zinsertrag und der Rückzahlung der Summe auch jährliche Anteile an der Gewinnausschüttung des jeweiligen Unternehmens beinhalten.

Stille Beteiligung mit der Möglichkeit anonym zu bleiben

Für die stille Beteiligung wird eine Kapitaleinlage für einen befristeten Zeitraum an das Unternehmen übergeben. Die Person kann auf Wunsch anonym bleiben, es erfolgt kein Eintrag in das Handelsregister. Die Beteiligung steht allerdings im Handelsgesetzbuch und ist in der Rechtsform als Teilhaber einer GbR geführt. Der Verlust der Kapitaleinlage kann vertraglich ausgeschlossen oder beschränkt werden. Teilhaber dieser Art profitieren von der Gewinnbeteiligung und von den Zinsen für die Bereitstellung des Kapitals. Die Beteiligung am Vermögen des Unternehmens ist ausgeschlossen.

Die atypisch stille Beteiligung

Die Geltungsbereiche der stillen Beteiligung sind in den Geltungsbereichen für eine atypisch stille Beteiligung enthalten, zusätzlich zu einer Beteiligung am Unternehmensvermögen und dem Umstand, dass die Verlustbeteiligung den Einlagenwert übersteigen kann. Die Einkünfte werden vor dem Finanzamt als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb verstanden.

Gesellschafterdarlehen

Gibt der Gesellschafter für einen vereinbarten Zinssatz und für einen vereinbarten Zeitraum Geld in das Unternehmen, handelt es sich um ein Gesellschafterdarlehen.

Offene Beteiligung

Im Gegensatz zur stillen Beteiligung wird für eine offene Beteiligung die Kapitaleinlage in das Unternehmen im Handelsregister verzeichnet. Im Beteiligungsvertrag, der zwischen dem Geldgeber und dem Unternehmen geschlossen wird, werden Art und Höhe der Gewinnbeteiligung, sowie etwaige Mitspracherechte in der Unternehmensführung geregelt.

Stammkapital: Der Unternehmer stellt das Kapital der Geschäftsform entsprechend

Das Stammkapital wird vom Unternehmer zur Gründung des Unternehmens gestellt. Bei einer GmbH beispielsweise beläuft sich das Stammkapital auf mindestens 25.000 EUR. Dieses Kapital bleibt während des Bestehens des Unternehmens unangetastet und wird somit nicht ausgezahlt, außer die Gesellschafter regeln eine Kapitalentnahme für einen festen Zeitraum. In diesem Fall muss das Geld für das Unternehmen eingesetzt werden.

Crowdinvesting: Gemeinsam sind wir stark

Das Crowdinvesting bzw. Crowdfunding ist eine in Deutschland seit einigen Jahren bestehende Form der Finanzierung. Durch meist starke Plattformen und Kampagnen wird aufgerufen, kleine Beträge in Höhe von 1 EUR oder 5 EUR oder mehr, zu geben, um Projekte schnell finanzieren zu können. Hierbei wird das Geld nicht an den Geldgeber zurückgezahlt.
Im Gegensatz zur fehlenden Rückzahlung im Crowdfunding bietet das immer mehr unter jungen Unternehmen aufkommende Crowdinvesting die Möglichkeit, durch die Zahlung von weiterhin kleinen Beträgen das Unternehmen zu unterstützen, den Betrag nach Ablauf einer vereinbarten Zeit zurück zu bekommen und anteilig am Unternehmensgewinn beteiligt zu werden.

Share Buy Back

Der Rückkauf von Aktien durch das Unternehmen selbst wird als Share Buy Back bezeichnet. Der Beschluss für den Rückkauf wird von den Aktionären des Unternehmens getroffen. Der Rückkaufwert darf 10% des Grundkapitals des Unternehmens nicht übersteigen. Erst seit knapp 20 Jahren ist der Rückkauf eigener Aktien durch das Unternehmen gesetzlich erlaubt. Durch den Rückkauf von Aktien wird der Bestand an auf den Börsenmarkt abgegebenen Aktien verringert und das Stammkapital des Unternehmens dementsprechend verändert.

Anteilsrückkauf

Unter dem Anteilsrückkauf ist der Rückkauf eigener Aktien zu verstehen. Eigene Aktien sind Aktion ohne Stimmrecht und ohne Erhalt von Dividenden. Durch den Ankauf eigener Aktien wird eine Kapitalherabsetzung bewirkt. Dies ist beispielsweise zur Vermeidung eines Bilanzverlustes eine erforderliche Maßnahme.

High-Tech Gründerfonds: Neue Ideen bis zur Marktreife unterstützen

High-Tech Gründerfonds vergeben Beträge von 500.000 EUR bis 2.000.000 Millionen EUR an junge Unternehmer, die vorhaben im Technologiebereich zu gründen. Dabei werden die Unternehmen in der Produktion so lange unterstützt, bis der Markteintritt im vereinbarten Rahmen geglückt ist. Auch die Unterstützung zur Erstellung eines Prototypens auf Grundlage von Forschungsergebnissen kann ein möglicher Eckpunkt in der finanziellen Unterstützung sein. Hinter den Geldgebern des Gründerfonds stehen unter anderem das Bundesministerium sowie namhafte Großunternehmen der Deutschen Wirtschaft.

Trade Sale

Unter einem Trade Sale ist der Verkauf von Teilen eines Unternehmens oder der Unternehmensverkauf selbst zu verstehen. Durch die Synergieeffekte des Verkaufs soll die Stellung des Unternehmens auf dem Wettbewerbermarkt zukünftig verbessert werden. Weitere Effekte können der Zusammenschluss von Unternehmen sein sowie eine Veränderung der bisherigen Produktpalette und die bessere Anpassung an die Kundenwünsche. Auch für junge Unternehmen bietet das Trade Sale die Chance sich mit einem bestehenden Unternehmen zu verbinden und die Ressourcen, Know-How sowie Erfahrungen von Afnag an in das junge Unternehmen einfließen zu lassen.

Agio

Bei der Ausgabe von Aktien, beispielsweise auf dem Börsenmarkt, wird beim Kauf zum Aktienpreis ein prozentualer Aufschlag hinzugerechnet. Der Agio kann als Kurswert einer Aktie bezeichnet werden und wird beim Verkauf zum Nennwert der Aktie hinzugerechnet.

Rangrücktritt

Unter dem Rangrücktritt versteht sich der Verzicht des Gesellschafters die Auszahlung seines dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Darlehens einzufordern, falls die vereinbarte Auszahlung das Unternehmen zum aktuellen Zeitunkt finanzielle Probleme bringen würde.

Aktienverkauf: sobald der Verkaufspreis höher dem Einkaufskurs ist, heißt es verkaufen
Der Aktienverkauf kann vom Aktionär selbst oder einen Beauftragten vorgenommen werden. Gewinn im Aktiengeschäft wird dann erzielt, wenn der Verkaufspreis höher dem Einkaufspreis liegt und die Aktie verkauft wird. Vor dem Kauf einer Aktie lohnt es sich so viele Informationen wie möglich über das entsprechende aktienvergebende Unternehmen und seine Marktstellung in Erfahrung zu bringen.

Sollte ein Unternehmen aufgelöst werden, kann es zur Liquidierung kommen. Dies beinhaltet, dass alle Vermögenswerte des Unternehmens verkauft und somit in Geldmittel umgesetzt werden. Ist der Verkauf des Unternehmensvermögens erfolgt, dient das Geld für den Zeitraum eines Jahres zur Abdeckung aller bisher und in diesem Jahr gemeldeten Schulden. Nach Ablauf des Sperrjahres wird das übrige Geld aus der Liquidierung anteilig an die Gesellschafter ausbezahlt.

Alle Details, Informationen und fundierte Eckdaten findest Du in meinem Gründer-Ratgeber “Erfolgreich in die Selbstständigkeit – Dein Leitfaden für eine gelungene Gründung”.